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Zivildienstserviceagentur

Messestand
V 5

Allgemeine Info Einführung

Information und Beratung über den Zivildienst in Österreich.

In Österreich gibt es die allgemeine Wehrpflicht für alle männlichen österreichischen Staatsbürger vom 17. bis zum 50. Geburtstag (bzw. in Sonderfällen bis zum 65. Geburtstag.) Der Zivildienst ist ein Wehrersatzdienst aus Gewissensgründen.

Um Zivildienst leisten zu können, müssen Sie deshalb:

  • männlicher österreichischer Staatsbürger sein
  • mindestens 17 Jahre alt sein
  • bei der Stellung tauglich oder „teiltauglich“ sein
  • und die Zivildiensterklärung rechtzeitig abgeben: innerhalb von 6 Monaten ab der ersten Tauglichkeitsfeststellung und darüber hinaus bis spätestens 3 Tage vor Zustellung eines Einberufungsbefehles zum Präsenzdienst;

Mehr Infos: https://www.zivildienst.gv.at/

Angebot auf der BeSt

Information und Beratung über den Zivildienst in Österreich durch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Zivildienstserviceagentur.

Die Zivildienstserviceagentur ist eine Bundesbehörde, die dem Bundeskanzleramt unterstellt ist.

Schwerpunkte Beratungsangebot

  • Der Weg zum Zivildienst
  • Zivildiensterklärung
  • Suche nach Zivildienststellen
  • rechtzeitige Anforderung durch die Wunscheinrichtung
  • Finanzielle Ansprüche während des Zivildienstes
  • Verschieben des Zivildienstes
  • FAQs zum Zivildienst

Schwerpunkte Bildungsangebot

Während des Zivildienstes erhalten Zivildienstleistende die für den jeweiligen Dienst notwendige Einschulung und ggf. eine Ausbildung.

Zielgruppen

  • junge Menschen bis 35 Jahre
  • Eltern
  • Zivildienst-Interessierte

Aufnahmebedingungen

Um Zivildienst leisten zu können, müssen Sie:

  • männlicher österreichischer Staatsbürger sein
  • mindestens 17 Jahre alt sein
  • bei der Stellung tauglich oder „teiltauglich“ sein
  • und die Zivildiensterklärung rechtzeitig abgeben: innerhalb von 6 Monaten ab der ersten Tauglichkeitsfeststellung und darüber hinaus bis spätestens 3 Tage vor Zustellung eines Einberufungsbefehles zum Präsenzdienst;

Kosten

Es entstehen keine Kosten.

Zivildienstleistende haben Anspruch auf:

  • Grundvergütung
  • Verpflegung bzw. Verpflegungsgeld
  • KlimaTicket Ö Zivildienst (kostenlose Bestellung)
  • Kranken- und Unfallversicherung
  • Dienstkleidung (wenn erforderlich)
  • unter bestimmten Voraussetzungen: Dienstunterkunft
  • unter bestimmten Voraussetzungen: Wohnkostenbeihilfe
  • unter bestimmten Voraussetzungen: Familien-/Partnerunterhalt

Dauer der Ausbildung/Weiterbildung

Der Zivildienst dauert 9 Monate.

Abschluss

Mit Ende des Zivildienstes erhalten Zivildienstleistende eine Kompetenzbilanz und die Zivildienstbescheinigung.