Campus Rudolfinerhaus Wien Bachelorstudiengang Gesundheits- und Krankenpflege
Allgemeine Info Einführung
Der Campus Rudolfinerhaus Wien hat eine lange Tradition. Unsere Bildungseinrichtung wurde 1882 von Dr. Theodor Billroth, einem berühmten Chirurgen, als erste Krankenpflegeschule Österreichs mit dazugehörigem Lehrkrankenhaus, der heutigen Rudolfinerhaus Privatklinik, gegründet. Die mehr als 140-jährige Geschichte reicht von der ersten Pflegeschule über eine staatlich anerkannte Krankenpflegeausbildung auf Diplomniveau bis zum heutigen Bachelorstudiengang Gesundheits- und Krankenpflege, der seit 2010 in Kooperation zwischen dem Campus Rudolfinerhaus und der FH Wiener Neustadt angeboten wird.
Angebot auf der BeSt
Mitarbeiter*innen und Student*innen des Campus Rudolfinerhaus beraten Sie gerne individuell in persönlichen Gesprächen.
Schwerpunkte Beratungsangebot
Wir informieren Sie über Studieninhalte, Aufnahmeverfahren, Förderprogramme, (Auslands)praktika, Jobchancen und Karrieremöglichkeiten, etc.
Schwerpunkte Bildungsangebot
Bachelorstudiengang Gesundheits- & Krankenpflege
- Studienort: größtenteils Wien (80% der Lehrveranstaltungen finden in Wien statt, 20% an der FH Wiener Neustadt)
- Start: September 2026
Zielgruppen
Interessierte, die eine Ausbildung absolvieren möchten, in der Persönlichkeitsentwicklung, Innovation, Flexibilität und Freude am Lernen einen hohen Stellenwert haben und die zukünftig in einem Gesundheitsberuf mit und für Menschen arbeiten möchten.
Aufnahmebedingungen
Allgemeine Universitätsreife (Reifeprüfung) oder Studienberechtigungsprüfung oder einschlägige berufliche Qualifikation
Kosten
Studienbeitrag 363,36 Euro/Semester zzgl. ÖH-Beitrag (derzeit 26,20 Euro/Semester)
Es gibt Studienförderprogramme im Ausmaß von bis zu 1.078 Euro monatlich. Zusätzlich können Sie eine Refundierung des Studienbeitrags beantragen. Informieren Sie sich auf unserer Website.
Dauer der Ausbildung/Weiterbildung
6 Semester, Vollzeit
Abschluss
Bachelor of Science in Health Studies (BSc)
Damit verbunden sind Sie berechtigt, die Berufsbezeichnung „Diplomierte Gesundheits- und Krankenpflegerin“ bzw. „Diplomierter Gesundheits- und Krankenpfleger“ zu führen.